Hundehaltung Abmeldung
Hundehaltung Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Anträge / Formulare
Bemerkungen
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
Urheber
- Spezialisierung in Oelber am weißen Wege
- Spezialisierung in Baddeckenstedt
- Spezialisierung in Westerlinde
- Spezialisierung in Klein Elbe
- Spezialisierung in Sehlde
- Spezialisierung in Gustedt
- Spezialisierung in Steinlah
- Spezialisierung in Burgdorf
- Spezialisierung in Rhene
- Spezialisierung in Binder
- Spezialisierung in Wartjenstedt
- Spezialisierung in Heere
- Spezialisierung in Nordassel
- Spezialisierung in Haverlah
- Spezialisierung in Berel
- Spezialisierung in Groß Elbe
- Spezialisierung in Hohenassel
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz