Hundehaltung Anmeldung
Hundehaltung Anmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Steuersätze für die zu entrichtende Hundestuer je Gemeinde
Gemeinden Baddeckenstedt, Elbe, Haverlah, Heere
a) für den ersten Hund 48,00 Euro
b) für den zweiten Hund 96,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 198,00 Euro
d) für den ersten gefährlichen Hund 450,00 Euro
e) für den zweiten gefährlichen Hund 660,00 Euro
f) für jeden weiteren gefährlichen Hund 960,00 Euro
Gemeinde Burgdorf
a) für den ersten Hund 60,00 Euro
b) für den zweiten Hund 120,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 240,00 Euro
d) für den ersten gefährlichen Hund 510,00 Euro
e) für den zweiten gefährlichen Hund 720,00 Euro
f) für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.020,00 Euro
Gemeinde Sehlde
a) für den ersten Hund 72,00 Euro
b) für den zweiten Hund 120,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 218,00 Euro
d) für den ersten gefährlichen Hund 474,00 Euro
e) für den zweiten gefährlichen Hund 684,00 Euro
f) für jeden weiteren gefährlichen Hund 984,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bemerkungen
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport