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Urkunden aus dem Geburtenregister


Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

ACHTUNG! Seit dem 01.01.2026 gelten lt. AllGO neue Gebühren in Niedersachsen im Bereich der Personenstandsurkunden. Für die Erstausstellung werden 20 € (ehemals 15 €) und für alle weiteren Exemplare in derselben Bestellung 10 € (ehemals 7,50 €) fällig. 

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.