Urkunden aus dem Geburtenregister
Urkunden aus dem Geburtenregister
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Ausstellung der Urkunde
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
ACHTUNG! Seit dem 01.01.2026 gelten lt. AllGO neue Gebühren in Niedersachsen im Bereich der Personenstandsurkunden. Für die Erstausstellung werden 20 € (ehemals 15 €) und für alle weiteren Exemplare in derselben Bestellung 10 € (ehemals 7,50 €) fällig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.