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Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Melde-/Lebensbescheinigung für Rentenzwecke und Haushaltsbescheinigung für Familienkasse sind kostenfrei. (Entsprechende Formulare oder Bescheinigung der anfordernden Stellen sind in diesen Fällen vorzulegen.) Die kostenfreien Melde-/Lebensbescheinigungen können Sie nicht im Onlineverfahren beantragen. Bitte sprechen Sie dafür persönlich mit Ihrem Bürgerbüro. 

Dritte (zum Beispiel Bestattungsunternehmen) wenden sich bitte direkt an buergerbuero@baddeckenstedt.de

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal