Meldebescheinigung


Leistungsbeschreibung


Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Verfahrensablauf


Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Melde-/Lebensbescheinigung für Rentenzwecke und Haushaltsbescheinigung für Familienkasse sind kostenfrei. (Entsprechende Formulare oder Bescheinigung der anfordernden Stellen sind in diesen Fällen vorzulegen.) Die kostenfreien Melde-/Lebensbescheinigungen können Sie nicht im Onlineverfahren beantragen. Bitte sprechen Sie dafür persönlich mit Ihrem Bürgerbüro. 

Dritte (zum Beispiel Bestattungsunternehmen) wenden sich bitte direkt an buergerbuero@baddeckenstedt.de

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage


Kontakt


  • Verwaltungsaußenstelle Burgdorf
  • Bürgerbüro Baddeckenstedt

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Ansorge
  • Sachbearbeitung Frau Brencic
  • Sachbearbeitung Frau Kokott